Auf dem Weg zum Smart Hospital

Das Alexianer Klinikum Hochsauerland hat die Chancen der Digitalisierung konsequent genutzt und sich erfolgreich zu einem modernen Smart Hospital weiterentwickelt. Gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten sowie unseren Mitarbeitenden gestalten wir eine zukunftsorientierte, vernetzte und effiziente Gesundheitsversorgung.

Finanzierung und Herkunft der Fördermittel – Förderhinweis

Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ermöglicht. Die Finanzierung erfolgte durch Mittel des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als Bestandteil des Programms NextGenerationEU:

  • Der Bund stellt insgesamt rund 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel wurden aus Gesundheitsfonds bereitgestellt.
  • Die Länder bzw. Krankenhausträger beteiligen sich mit einem Eigenanteil von mindestens 30 Prozent an den jeweiligen Investitionskosten.
  • Die Europäische Union unterstützte das Programm im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) als Teil des europäischen Wiederaufbauprogramms „NextGenerationEU“.

Insgesamt stand damit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser zur Verfügung.

Veröffentlichung im Rahmen der Publizitätspflicht

Gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Aufbau- und Resilienzfazilitäts-Verordnung (ARFVO) ist das Alexianer Klinikum Hochsauerland verpflichtet, nach Abschluss der geförderten Maßnahmen transparent über die Verwendung der Fördermittel zu informieren.

Mit der Veröffentlichung dieser Inhalte auf unserer Website kommen wir dieser Publizitätspflicht nach und schaffen Transparenz über die umgesetzten Digitalisierungsprojekte sowie deren Mehrwert für die Patientenversorgung.

Erfolgreiche Umsetzung der KHZG-Förderprojekte

Das Alexianer Klinikum Hochsauerland hat im Rahmen des KHZG umfangreiche Fördermittel erhalten und gezielt in zentrale Digitalisierungsmaßnahmen investiert. Sämtliche geförderten Projekte konnten planmäßig bis Ende 2025 erfolgreich umgesetzt und abgeschlossen werden.

Im Fokus standen dabei insbesondere folgende Fördertatbestände:

Fördertatbestand 1 – Digitale Dokumentation (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV): 

  • Ziel dieses Fördertatbestands ist die digitale Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen im Krankenhaus. Hierzu gehört insbesondere die Einführung oder Weiterentwicklung elektronischer Systeme zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Patientendaten.

    Durch die digitale Dokumentation wird die Verfügbarkeit von Informationen verbessert, der Dokumentationsaufwand reduziert und die Behandlungsqualität sowie Patientensicherheit erhöht werden. Gleichzeitig wird eine effizientere Zusammenarbeit der an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen ermöglicht.


Fördertatbestand 2 – Patientenportale (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): 

  • Patientenportale reduziert den Kommunikationsaufwand, beschleunigt den Austausch von Informationen und verbessert die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern

Fördertatbestand 3 – Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV):

  • Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand liegen die   Themenschwerpunkte  in der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systemen zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.


Fördertatbestand 6 – Digitale Leistungsanforderung (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV): 

  • Bei einer Behandlung im Krankenhaus sind oft viele unterschiedliche Fachabteilungen beteiligt, die miteinander interagieren. Die konsequente digitale Anforderung und/oder automatisierte Anforderung bei Diagnose- oder Behandlungsplänen und gleichzeitig digitale Rückmeldungen bei Befunden machen die Kommunikation schneller und verringern Fehler in der Behandlung.
     

Digitalisierung mit Mehrwert

Mit der erfolgreichen Umsetzung aller Fördertatbestände hat das Alexianer Klinikum Hochsauerland wichtige Grundlagen für eine moderne, digitale und patientenzentrierte Versorgung geschaffen. Die neuen Systeme verbessern nicht nur interne Abläufe, sondern bieten auch für Patientinnen und Patienten spürbare Vorteile in Transparenz, Sicherheit und Servicequalität.

Zukunft gemeinsam gestalten

Die abgeschlossenen Projekte markieren einen bedeutenden Meilenstein – gleichzeitig verstehen wir Digitalisierung als fortlaufenden Prozess. Das Alexianer Klinikum Hochsauerland wird diesen Weg konsequent weitergehen, um auch künftig eine hochwertige und innovative medizinische Versorgung sicherzustellen.

Willkommen im Smart Hospital!

 

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Alexianer Klinikum Hochsauerland.

Hinweis zur Veröffentlichungspflicht:

Diese Veröffentlichung erfolgt zur Erfüllung der Publizitätspflicht gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 (Aufbau- und Resilienzfazilität – ARF).